Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23.03.2017 eine unklare Kündigungsfristenregelung im Arbeitsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers entschieden.
Es hat hierbei erneut betont, dass es bei der Auslegung vorformulierter Arbeitsverträge auf den nicht rechtskundigen Arbeitnehmer und sein Verständnis („nicht juristische Laien“) ankommt.
Danach sind ausdrückliche arbeitsvertragliche Bestimmungen zu einem Thema Vorrang vor entsprechenden Regelungen auch eines in Bezug genommenen Tarifvertrages.
Arbeitgeber können sich auch Klauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen also nur verlassen, wenn diese auch für einen „Laien“ verständlich sowie widerspruchsfrei sind – auch im Kontext zu anderen Klauseln! Dazu gehört, das gewünschte Regelungsinhalte unmissverständlich deutlich gemacht werden.
BAG Urteil vom 30.03.2017 6 AZR 705/15