Arbeitsvertragsgestaltung

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Bislang noch weitgehend unbemerkt von der juristischen Fachpresse und der betrieblichen Praxis hat der Gesetzgeber kürzlich eine Änderung des BGB beschlossen, die wichtige Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung haben. Sie betrifft die Klauselverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und versteckt sich im Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, das am 24.02.2016 in Kraft getreten ist

Auswirkung hat das auf die sogenannten Ausschluss- oder Verfallklauseln, die sich in vielen Arbeitsverträgen finden. Dementsprechend dürften in Arbeitsverträgen, die nach dem 30.9.2016 abgeschlossen werden, keine Ausschlussfristen mehr aufgenommen werden, die eine schriftliche Geltendmachung vorsehen. Es reicht also künftig die mündliche Geltendmachung oder (zu Beweiszwecken eher anzuraten) durch E-Mail.