40,00 € Strafe für verspätete Lohnzahlung

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Wer in der Situation ist, dass der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt, der kann in Zukunft neben dem Lohn auch die gesetzliche Pauschale verlangen. Dies dürfte sich letztlich positiv auf die Zahlungsmoral des Arbeitgebers auswirken.

Es ist also zu hoffen, dass die Anzahl der verspäteten Lohnzahlungen zurückgeht. Dies wird aber nur gelingen, wenn die Arbeitnehmer ihren Anspruch auch tatsächlich einfordern. Zu beachten ist allerdings, dass die Regelung zunächst nur für Arbeitnehmer*innen gilt, deren Arbeitsverhältnis nach dem 28.07.2014 begonnen hat. Ab dem 30. Juni 2016 gilt die Regelung auch für alle anderen Arbeitsverhältnisse.